http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.7 |
Ablauf
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 |
| Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Zweck, präventiv Belastungen und Beeinträchtigungen an allen Arbeitsplätzen zu ermitteln, die Gesamtbelastung durch deren Zusammenwirken festzustellen und präventive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Fehlbelastungen zu erarbeiten. Unter Gefährdungen versieht man das räumliche und zeitliche Zusammentreffen der Gefahrenquelle und des Menschen. Gefährdungen umfassen auch Belastungen, die negative Belastungsfolgen hervorrufen können. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte: - Organisation der GefährdungsbeurteiIung (Wer macht was wann?) - Ermittlung des Ist-Zustandes arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken (Bestandsaufnahme) - Beurteilung und Bewertung des Arbeitsplatzes und der von ihm ausgehenden Gefährdungen (Vergleich Ist Soll-Zustand) - Maßnahmenableitung zur Erreichung des Soll-Zustandes und Prioritätenfestlegung - Umsetzung der geplanten Maßnahmen - Wirksamkeitskontrolle - Dokumentation - Laufende Optimierung Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich insbesondere auf - die Arbeitsstätte (einschließlich aller Arbeits-, Lager-, Aufenthalts- und Sanitärräume sowie der Verkehrs- und Rettungswege) und den Arbeitsplatz (zum Beispiel Raumbedarf, Abmessungen) - die Arbeitsmittel (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge) und Arbeitsstoffe - die Arbeitsverfahren, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation (Ergonomie, Software, Arbeitseinteilung, Arbeitszeit, Pausen, Arbeitszeitmodelle, Verantwortung, Führung, Arbeitsmenge, Zeitdruck, Handhabbar-, Verstellbar- und Sinnhaftigkeit, Monotonie, Kommunikation sowie Beschäftigte-Kunden-Beziehung) die Arbeitsumgehungsbedingungen (zum Beispiel Klima, Beleuchtung, Lärm, Staub, Schmutz) - die Qualifikation (Fähigkeiten und Fertigkeiten) im Hinblick auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben sowie die Unterweisung der Arbeitnehmer im Hinblick auf mögliche Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die individuellen Leistungsvoraussetzungen und die Belange der besonders schutzbedürftigen Personen (insbesondere jugendliche, Schwangere, stillende Mütter, Behinderte, ältere Arbeitnehmerinnen) mit einzubeziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /513 |
| Textauszug 17 von 18 | « vorheriger | nächster » |