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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.7 Ablauf

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018
Ablaufplan für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist jährlich durch die Führungskraft auf Aktualität zu überprüfen. Das Ergebnis ist dem Analyseteam mitzuteilen. Vorgenommene Änderungen müssen aus der Dokumentation ersichtlich sein.
Bei außerturnusmäßigen Anpassungen (siehe Punkt 8 dieser Betriebsvereinbarung) ist die Gefährdungsbeurteilung ebenso zu überprüfen. Das Ergebnis und die abgeleiteten Maßnahmen sind dem Analyseteam mitzuteilen.
Sofortmaßnahmen zum Schutz von Leib und Leben müssen umgehend umgesetzt werden.
Andere Maßnahmen müssen je nach Gefährdungslage innerhalb von 4 Wochen umgesetzt werden.
Maßnahmen, die nicht innerhalb von 4 Wochen umzusetzen sind, müssen dem Analyseteam schriftlich begründet werden.
Falls diese Begründung nicht ausreichen sollte, werden mit dem nächsten disziplinarischen Vorgesetzten Lösungsansätze besprochen.
"Lessons Learned" werden in den AsA-Sitzungen thematisiert.
Das Analyseteam unterstützt auf Anfrage grundsätzlich bei allen Schritten des Prozesses.
Das Analyseteam ist über die getroffenen Maßnahmen laufend zu unterrichten. Die Dokumentation wird fortgeschrieben, ohne alte Daten zu überschreiben bzw. zu löschen. Der BR erhält ein Exemplar der jeweils fortgeschriebenen Dokumentation.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /513
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