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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.7 Ablauf

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009
Die Gefährdungsbeurteilung durchläuft dabei insgesamt folgende Phasen:
- Information der Beschäftigten (Informations- und Kommunikationskampagne)
- Grobanalyse per Fragebogen
- Auswertung des Fragebogens
- Bei Bedarf Feinanalysen durch Einzel- oder Gruppengespräche oder Workshops unter Leitung eines/r qualifizierten Moderators/in
- Erstellung eines Gefährdungsprofils für das gesamte Unternehmen
- Aufnahme von Maßnahmenvorschlägen, die im Rahmen der Feinanalysen erarbeitet werden, durch das Projektteam und strukturierte Weitergabe an den Steuerungskreis
- Ableitung von Maßnahmen, die nicht auf einzelne Organisationsbereiche beschränkt sind, durch das Projektteam, ggf. auch schon auf Grundlage der Grobanalyse, und strukturierte Weitergabe an den Steuerungskreis
- Entscheidung im Steuerungskreis, ob, wann und wie welche Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden
- Information der Beschäftigten über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Information der Beschäftigten über die beschlossenen Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben
- Wirksamkeits- und Nachhaltigkeitskontrolle
- Dokumentation der erkannten Gefährdungen sowie der beschlossenen Maßnahmen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /260
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