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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.7 |
Ablauf
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 |
| Die Gefährdungsbeurteilung durchläuft dabei insgesamt folgende Phasen: - Information der Beschäftigten (Informations- und Kommunikationskampagne) - Grobanalyse per Fragebogen - Auswertung des Fragebogens - Bei Bedarf Feinanalysen durch Einzel- oder Gruppengespräche oder Workshops unter Leitung eines/r qualifizierten Moderators/in - Erstellung eines Gefährdungsprofils für das gesamte Unternehmen - Aufnahme von Maßnahmenvorschlägen, die im Rahmen der Feinanalysen erarbeitet werden, durch das Projektteam und strukturierte Weitergabe an den Steuerungskreis - Ableitung von Maßnahmen, die nicht auf einzelne Organisationsbereiche beschränkt sind, durch das Projektteam, ggf. auch schon auf Grundlage der Grobanalyse, und strukturierte Weitergabe an den Steuerungskreis - Entscheidung im Steuerungskreis, ob, wann und wie welche Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden - Information der Beschäftigten über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Information der Beschäftigten über die beschlossenen Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben - Wirksamkeits- und Nachhaltigkeitskontrolle - Dokumentation der erkannten Gefährdungen sowie der beschlossenen Maßnahmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /260 |
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