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| 1.2 | Erfassung psychischer Belastungen |
| 1.2.1 |
Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Arbeitsbedingungen sind dann gleichartig, wenn sie sich im Hinblick auf die zu erfüllende Aufgabe, die verwendeten Arbeitsmittel, den Arbeitsablauf und die Arbeitsumgebungen sowie in Bezug auf die Belastungen und Gefährdungen der Gesundheit nicht wesentlich unterscheiden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /296 |
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