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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.2 Erfassung psychischer Belastungen
1.2.2 Methoden

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt - soweit es um die Feststellung psychischer und arbeitsmedizinisch relevanter Belastungsfaktoren geht - durch den Betriebsarzt nach der Klassifikation der Gefährdungsfaktoren und dem Erkennungsleitfaden gemäß Anlage 3.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /204
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