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| 1.2 | Erfassung psychischer Belastungen |
| 1.2.2 |
Methoden
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 |
| Aus Gründen der Objektivität und Neutralität wird mit der Durchführung und Auswertung der Befragung im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ein fachlich geeignetes externes Institut beauftragt, welches über das notwendige statistische und arbeitspsychologische Know-how verfügt. Die Fragebogen werden in geeigneter Weise allen Beschäftigten - in der Regel über einen Zugang zu einer entsprechenden Online-Datenbank - persönlich übermittelt. Allen Beschäftigten ist innerhalb der Arbeitszeit - oder gegen entsprechenden Zeitausgleich außerhalb der Arbeitszeit - genügend Zeit zur Beantwortung des Fragebogens einzuräumen. Die Rückgabe erfolgt - in der Reget durch Fertigstellung des auszufüllenden Fragebogens in der Online-Datenbank - für die Betriebsparteien anonym und ohne Namensnennung an das externe Institut. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt freiwillig. Die Betriebsparteien bewerten gemeinsam die Erfahrungen mit der erstmaligen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der vorliegend geregelten Weise auf die gewünschte Ergebnisorientiertheit, überprüfen diese und verpflichten sich, sich in diesem Zuge auch über etwa notwendige Veränderungen im Verfahren für spätere Durchführungen miteinander ins Benehmen zu setzen. Als Beurteilungskriterien für das Vorliegen einer arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdung wird Folgendes vereinbart: Wird in einer Itembatterie mit einer Antwortskala von 1 bis 5 (ggf. nach Umpolung) ein durchschnittlicher Ergebniswert oberhalb von 3 erreicht, ist von einer Gefährdung im Sinne des § 2 auszugehen und es besteht Entscheidungsbedarf in Bezug auf geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus geben sog. Regressionsgewichte Auskunft über die Bedeutung dieser Itembatterie in Bezug auf die jeweilige empfundene psychische Beanspruchung. Die Werte werden zu Vergleichszwecken auch in Beziehung zum Durchschnitt der [Firma] gesetzt. Durchschnittliche Ergebniswerte oberhalb von 2,5 bis einschließlich 3 je Itembatterie (ggf. nach Umpolung) begründen eine Unklarheit über die Auswirkung einer tatsächlich vorliegenden psychischen Belastung in Bezug auf daraus möglicherweise entstehende Gefährdungen. Daher ist in diesen Fällen eine genauere Überprüfung der entsprechenden Itembatterie ggf. unter zu Hilfenahme externen Sachverstands notwendig. Erst danach wird eine abschließende Bewertung über potenzielle Handlungsbedarfe vorgenommen. In der Regel erfolgt eine Wirksamkeitskontrolle unter erneuter, ausschnittweise passender Verwendung des Fragebogens nach Anlage 2. Ausnahmen entscheidet der gemeinsame Ausschuss nach § 7. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /427 |
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