http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Ableitung von Maßnahmen |
| 1.3.2 |
Beratung von Maßnahmen
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 |
| Die Empfehlungen werden in den örtlichen Arbeitsschutzausschüssen beraten. Der Arbeitgeber oder sein örtlich für den Arbeitsschutz Beauftragter teilt dem Ausschuss (AGA) mit, ob er den Empfehlungen entspricht. Bei Ablehnung ist eine schriftliche Begründung erforderlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /303 |
| Textauszug 3 von 14 | « vorheriger | nächster » |