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| 1.3 | Ableitung von Maßnahmen |
| 1.3.4 |
Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2014 |
| Anpassungen an veränderte Gegebenheiten Die Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess. Das Koordinierungsteam kommt zweimal im Jahr zusammen, um zu prüfen, ob und in welchen Bereichen die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen ist. Das ist z. B. - bei innerbetrieblichen Veränderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Prozessen - bei Änderungen der gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen oder - bei Änderungen des Standes der Technik der Fall. Das Koordinierungsteam kann Empfehlungen über durchzuführende Gefährdungsbeurteilungen und deren Umfang geben. Bei Betriebsänderungen wird der Prozess der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung für die von der Betriebsänderung betroffenen Bereiche umgehend erneut durchgeführt. Durch eine Wiederholung wird die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüft. Bei Wiederholungen ist die Gruppenzusammensetzung zu überprüfen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /488 |
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