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| 1.3 | Ableitung von Maßnahmen |
| 1.3.4 |
Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2017 |
| Umsetzung von Maßnahmen Die in der Gefährdungsanalyse festgelegten Maßnahmen sind von den für die Erledigung zuständigen Personen/Abteilungen abzuarbeiten. Ein Maßnahmenprotokoll mit Verantwortlichkeit und Terminabgabe wird dazu erstellt. Verantwortlich für das Controlling und die Sicherstellung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen ist das Unternehmen. Grundlage dafür ist das Maßnahmenprotokoll, das dem zuständigen Betriebsrat zur Verfügung gestellt wird. Wird eine Maßnahme in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Terminsetzung gemäß Maßnahmenprotokoll weder umgesetzt noch gibt es eine plausible schriftliche Begründung hierfür, werden der jeweils zuständige Distriktleiter, der Betriebsrat und die Arbeitssicherheit informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /506 |
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