Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.3 Ableitung von Maßnahmen
1.3.4 Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019
Maßnahmenumsetzung
Nach einem Priorisierungsvorschlag durch die Steuerungsgruppe schlägt diese der Geschäftsführung und dem Gesamtbetriebsrat Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung psychischer Belastungen vor. Die Geschäftsführung, der Gesamtbetriebsrat und die jeweils zuständigen Interessenvertretungen beraten und vereinbaren Maßnahmen zur Umsetzung.
[...] ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen und entscheidet über die nach § 4 ArbSchG zu treffenden Maßnahmen.
Soweit Maßnahmen zur Beseitigung einer konkreten Gefährdung sofort ergriffen werden müssen, werden diese durch die [Firma] vorläufig festgelegt und dem Gesamtbetriebsrat gegenüber begründet.
Die Mitbestimmungsrechte der jeweiligen Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei den Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Blick auf eine feststehende oder im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung festzustellende Gefährdung bleiben unberührt. Kommt zwischen der [Firma] und dem zuständigen Betriebsrat diesbezüglich keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /514
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