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| 1.3 | Ableitung von Maßnahmen |
| 1.3.4 |
Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2004 |
| Gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz sind die Disziplinarvorgesetzten gemeinsam mit den Sicherheitsfachkräften für die Durchführung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen verantwortlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /390 |
| Textauszug 2 von 12 | « vorheriger | nächster » |