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| 1.3 | Ableitung von Maßnahmen |
| 1.3.4 |
Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 |
| Bei unverzüglich zu regelnden Ereignissen informiert der [Vertreter aus dem Bereich Arbeitsschutz] den zuständigen BR-Vertreter im Vorfeld und bindet den zuständigen BR-Vertreter so bald wie möglich ein, sofern dieser verfügbar ist. Soweit Maßnahmen zur Beseitigung einer konkreten Gefährdung sofort ergriffen werden müssen, legt diese der Arbeitgeber vorläufig fest. Eine abschließende Beratung erfolgt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /234 |
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