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| 1.4 | Wirksamkeitskontrolle |
| 1.4.1 |
Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 |
| Schritt 3: Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle Das Analyseteam führt nach angemessener Zeit, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren, in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft eine Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle der vereinbarten Maßnahmen durch. Das Ergebnis dieser Kontrolle ist gleichfalls zu dokumentieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /403 |
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