Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.5 Dokumentation
1.5.1 Koordinator, Teams

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2017
Dokumentation
Die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen werden ebenso wie die festgelegten Maßnahmen und die Wirksamkeitskontrolle dokumentiert. Die Dokumentation richtet sich nach § 6 ArbSchG.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen werden in einem Bericht (Anlage) dokumentiert. Der Bericht enthält:
- welcher Bereich untersucht wurde
- wer die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat
- die Tätigkeiten, die im Bereich ausgeführt werden
- die Ergebnisse der Befragung, Beobachtung
- die Auswertung der Befragung, Beobachtung
- den Handlungsbedarf
- die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie Verantwortliche und Termine
- den Abschluss der Maßnahmen
Die fertiggestellten Originalunterlagen werden von dem jeweiligen Personalverantwortlichen (Marktleitung) für eine Prüfung (z. B. Berufsgenossenschaft) aufbewahrt. Soweit rechtlich zulässig, reicht auch eine Aufbewahrung im elektronischen Format.
Die notwendige Dokumentation wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt. Dazu stehen dieser als Hilfsmittel für die Beurteilung und Dokumentation Vordrucke (für jedes bereitgestellte Gefährdungs-/Belastungsmodul) sowie die Anwendung im Intranet zur Verfügung.
Die Dokumentation wird fortgeschrieben, ohne alte Daten zu überschreiben/zu löschen. Die Dokumentationen sind von dem Unternehmen aufzubewahren.
Eine Kopie der Unterlagen liegt bei der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auf Anforderung werden dem BR, dem GBR (bei Vorliegen wichtiger Gründe) und dem Betriebsarzt Kopien der Unterlagen zur Verfügung gestellt.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /506
Textauszug 8 von 8 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen