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| 1.6 | Konfliktlösungsverfahren |
| 1.6.1 |
Kommission bilden
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 |
| Die Kommission soll die Angelegenheit mit dem ernsten Willen zur Einigung beraten und einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Kann in der Kommission kein Einvernehmen erzielt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mitbestimmung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /403 |
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