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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

2.1 Mitbestimmung und Beteiligung
2.1.2 Rechte der Interessenvertretung

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010
Der Betriebsrat ist bei allen Maßnahmen der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung umfassend und rechtzeitig zu beteiligen. Rechtzeitig ist die Beteiligung dann, wenn der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, sich sachkundig zu machen, die Beschäftigten zu informieren und sich vor der Durchführung der Maßnahme zu äußern, solange die Maßnahme noch gestaltbar ist.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /271
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