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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Mitbestimmung und Beteiligung |
| 2.1.2 |
Rechte der Interessenvertretung
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 |
| Der Betriebsrat ist bei allen Maßnahmen der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung umfassend und rechtzeitig zu beteiligen. Rechtzeitig ist die Beteiligung dann, wenn der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, sich sachkundig zu machen, die Beschäftigten zu informieren und sich vor der Durchführung der Maßnahme zu äußern, solange die Maßnahme noch gestaltbar ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /271 |
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