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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

2.1 Mitbestimmung und Beteiligung
2.1.2 Rechte der Interessenvertretung

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2017
Rechte des BR
Der Betriebsrat vor Ort ist rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung zu informieren.
Der Betriebsrat ist an den Arbeitsplatzbegehungen und an den Gesprächen mit den Mitarbeitern, die zur Gefährdungsbeurteilung stattfinden, zu beteiligen.
Die Beschäftigten und der Betriebsrat haben zu allen Vorgängen das Recht, Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitsplätze zu machen.
Der Betriebsrat ist bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen anzuhören und zu beteiligen.
Einrichtung und wesentliche Veränderung von Arbeitsplätzen sind im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes mitbestimmungspflichtig.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /506
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