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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

2.1 Mitbestimmung und Beteiligung
2.1.2 Rechte der Interessenvertretung

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019
Mitbestimmung der Interessenvertretung
Die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrates bei der Vorbereitung und Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung aus § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG beziehen sich auf folgende Punkte:
- Projektplan,
- Instrumente zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung,
- Auswahl und Priorisierung der aus der Psychischen Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen, einschließlich der Festlegung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen,
- Auswahl des Verfahrens zur Wirksamkeitskontrolle.

Der Gesamtbetriebsrat nutzt in der Regel die Empfehlungen der jeweiligen für die Arbeit in der Steuerungsgruppe mandatierten Mitglieder der Betriebsräte [...] als Entscheidungsvorlage. Bei Abweichungen von den Empfehlungen wird dies den Gremien begründet.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /514
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