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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Mitbestimmung und Beteiligung |
| 2.1.2 |
Rechte der Interessenvertretung
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 |
| Mitbestimmung der Interessenvertretung Die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrates bei der Vorbereitung und Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung aus § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG beziehen sich auf folgende Punkte: - Projektplan, - Instrumente zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung, - Auswahl und Priorisierung der aus der Psychischen Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen, einschließlich der Festlegung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen, - Auswahl des Verfahrens zur Wirksamkeitskontrolle. Der Gesamtbetriebsrat nutzt in der Regel die Empfehlungen der jeweiligen für die Arbeit in der Steuerungsgruppe mandatierten Mitglieder der Betriebsräte [...] als Entscheidungsvorlage. Bei Abweichungen von den Empfehlungen wird dies den Gremien begründet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /514 |
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