Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Managing Diversity

2.2 Umgang mit Konflikten
2.2.1 Gemeinsame Kommissionen, Vertrauenspersonen, Beauftragte

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005
Wird zwischen Geschäftsleitung, Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebsrat über die Auslegung und Anwendung dieser Integrationsvereinbarung oder einzelner Bestimmungen keine Einigung erzielt, wird zunächst die Beilegung der Meinungsunterschiede unter Beteiligung des Integrationsamtes gesucht. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die Einigungsstelle gem. § 76V BetrVG.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /128
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