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| 2.2 | Umgang mit Konflikten |
| 2.2.1 |
Gemeinsame Kommissionen, Vertrauenspersonen, Beauftragte
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 |
| Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und über die Durchführung sowie die Weiterentwicklung dieser Betriebsvereinbarung ergeben, wird die gemeinsame Kommission aus Geschäftsführung und Betriebsrat eingeschaltet. Im Falle der Nichteinigung kann jede Betriebspartei die Einigungsstelle anrufen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /293 |
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