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| 2.2 | Umgang mit Konflikten |
| 2.2.1 |
Gemeinsame Kommissionen, Vertrauenspersonen, Beauftragte
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2001 |
| Bei Meinungsverschiedenheiten über die zu ermittelnden Qualifizierungsdefizite und -maßnahmen zwischen dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter ist der nächsthöhere Vorgesetzte einzuschalten. Auf Wunsch des Mitarbeiters ist ein Mitglied des Betriebsrats beim Gespräch hinzuzuziehen mit dem Ziel der Einigung. Bei Meinungsverschiedenheiten ist auf Wunsch des Mitarbeiters, eines der beteiligten Vorgesetzten oder des Betriebsrats eine paritätisch besetzte Kommission einzuberufen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010700 /35 |
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