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| 1.1 | Ziele und Gegenstand |
| 1.1.1 |
Allgemeine Ziele
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 |
| Ziel ist es, unmittelbar nach Bekanntwerden eines gestörten Betriebsfriedens oder von Repressalien gegen einzelne Beschäftigte oder gegen Gruppen von Beschäftigten - ggf. gemeinsam - darauf hinzuarbeiten, ein funktionierendes, menschenwürdiges Miteinander am Arbeitsplatz (wieder) zu erreichen und die Produktivität des Dienstbetriebes zu gewährleisten. Am Ende eines Lösungsprozesses muss es durch eine gemeinsame Bewertung aller Beteiligten zu Konfliktlösungen kommen und zu einem langfristigen Ausschluss von Mobbing. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /57 |
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