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| 1.1 | Ziele und Gegenstand |
| 1.1.2 |
Spezielle Ziele
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Um ein gutes Arbeitsklima zu gewährleisten, verpflichtet sich die Dienststelle, geeignete Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, im Einvernehmen mit dem Personalrat zu ergreifen. Als geeignete Maßnahmen gelten unter anderen: - die Sicherstellung des innerbetrieblichen Informationsflusses - Das Aufzeigen beruflicher Qualifizierungs-, Entwicklungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten - Förderung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne eines fairen Umgangs sowie eines sozialen Für- und Miteinanders - Schaffung von Transparenz (z. B. Personalbeurteilungen) - Sensibilisierung der Führungskräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu der Thematik des ,respektvollen Verhaltens am Arbeitsplatz‘. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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