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| 1.2 | Geltungsbereich |
| 1.2.1 |
Räumlicher Geltungsbereich
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 |
| Diese Vereinbarung gilt räumlich für alle Objekte und Arbeitsorte des [Unternehmens], für alle Mitarbeiter, die im [Unternehmen] beschäftigt sind und inhaltlich für alle Maßnahmen bei der Auswahl, Zusammenarbeit und Führung der Beschäftigten. Des Weiteren gelten die Regeln für den Besuch von betrieblichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /22 |
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