Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

1.2 Geltungsbereich
1.2.1 Räumlicher Geltungsbereich

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995
Die Dienstvereinbarung gilt für alle Dienststellen der Stadtverwaltung [Ort] einschließlich der dezentralen Verwaltungseinheiten. Als Dienststelle ist jeder Ort zu verstehen, an dem Dienstgeschäfte durchgeführt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25
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