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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Geltungsbereich |
| 1.2.2 |
Persönlicher Geltungsbereich
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 0 |
| Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten, inclusive der in § 65 Abs. 3 NPersVG genannten Führungskräfte und Beschäftigte und Führungskräfte von Fremdfirmen, in allen Dienststellen des Landkreises, der Stammdienststelle, der Kreis-Abfallwirtschaft, dem Kreis-Krankenhaus und dem Seniorenheim sowie an allen Schulen des Landkreises. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /50 |
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