Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

1.2 Geltungsbereich
1.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 0
Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten, inclusive der in § 65 Abs. 3 NPersVG genannten Führungskräfte und Beschäftigte und Führungskräfte von Fremdfirmen, in allen Dienststellen des Landkreises, der Stammdienststelle, der Kreis-Abfallwirtschaft, dem Kreis-Krankenhaus und dem Seniorenheim sowie an allen Schulen des Landkreises.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /50
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