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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Geltungsbereich |
| 1.2.2 |
Persönlicher Geltungsbereich
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 |
| Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte) einschließlich der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten im Kernbereich der Stadtverwaltung und im Klinikum [Firma], also mit Ausnahme des Eigenbetriebs Kindertagesstätten. Den Verantwortlichen des Eigenbetriebs Kindertagesstätten wird empfohlen, diese Regelung für ihren Bereich - bei Bedarf in einer auf die dortigen Belange zugeschnittenen Form - zu übernehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /24 |
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