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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

1.2 Geltungsbereich
1.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Die DVb gilt für alle Beschäftigten der HGSt [Hauptgeschäftsstelle]. Sie gilt ferner für alle externen Personen, die in den Betrieb der HGSt weitgehend integriert sind oder die nicht nur vorübergehend in der HGSt tätig sind und mit den Beschäftigten der [Firma] Umgang haben. Die [Firma] verpflichtet die jeweiligen Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass deren Beschäftigte oder die von ihnen beauftragten Personen, sich in der HGSt gemäß dieser DVb verhalten. Bei Verstößen sind die Vertragspartner auf die Einhaltung der aufgestellten Verhaltensregelungen hinzuweisen und im Wiederholungsfall bei der Auftragsvergabe nicht mehr zu berücksichtigen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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