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| 3.1 | Rechte, Prozeduren und Instrumente |
| 3.1.1 |
Information und Beratung
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 0 |
| Der Betriebsrat - überwacht, ob die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), - prüft, ob weitere Maßnahmen zur Förderung der Integration im Betrieb und zum gegenseitigen Verständnis (§ 75 BetrVG) sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geeignet sind und wird sie dann beantragen (§ 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG), - kann sich bei allen Beteiligungstatbeständen zur Ablehnung einer beabsichtigten Maßnahme darauf berufen, dass Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung nicht (ausreichend) eingehalten worden sind (insbesondere § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /72 |
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