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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.1 Information und Beratung

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2001
Arbeitnehmer/innen, die Beschwerden vorbringen möchten, können sich damit an den Betriebsrat oder die Personalabteilung wenden, im Bedarfsfall auch an die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Frauenbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung. Mitarbeiter/innen wird auf Verlangen ein Gespräch mit dem Konfliktgegner unter neutraler Leitung (Moderator aus dem Personalbereich) ermöglicht. Der Betriebsrat nimmt an diesem Gespräch teil, es sei denn, dass dies ausdrücklich von dem/der Betroffenen abgelehnt wird. Der/die Betroffene wird über dieses Recht aufgeklärt. Der Personalbereich benennt geeignete Moderatoren und bildet sie für diese Aufgabe aus. Der Betriebsrat wird an der Auswahl der Moderatoren und Konzeption der Moderatorenschulungen beteiligt.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /36
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