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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.2 Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003
Der Geschäftsführungsbereich Personalmanagement entscheidet über die arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie:
- Ermahnung,
- Abmahnung,
- Versetzung,
- Kündigung,
die jeweils der Schwere der Belästigung angemessen sein müssen. Der zuständige Betriebsrat ist entsprechend zu informieren bzw. zu beteiligen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60
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