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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Rechte, Prozeduren und Instrumente |
| 3.1.2 |
Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003 |
| Der Geschäftsführungsbereich Personalmanagement entscheidet über die arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie: - Ermahnung, - Abmahnung, - Versetzung, - Kündigung, die jeweils der Schwere der Belästigung angemessen sein müssen. Der zuständige Betriebsrat ist entsprechend zu informieren bzw. zu beteiligen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60 |
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