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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.2 Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 0
Der Arbeitgeber [Firma]
- setzt auf Verlangen des Betriebsrats (auch wenn ein Mitbestimmungsrecht nicht besteht) eine Maßnahme für die Dauer von zwei Wochen aus; während dieser Frist verhandeln beide Parteien, um eine Lösung im Sinne der Gleichstellungspolitik im Betrieb zu erreichen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /72
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