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| 3.1 | Rechte, Prozeduren und Instrumente |
| 3.1.2 |
Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 0 |
| Der Arbeitgeber [Firma] - setzt auf Verlangen des Betriebsrats (auch wenn ein Mitbestimmungsrecht nicht besteht) eine Maßnahme für die Dauer von zwei Wochen aus; während dieser Frist verhandeln beide Parteien, um eine Lösung im Sinne der Gleichstellungspolitik im Betrieb zu erreichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /72 |
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