Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.3 Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der betrieblichen Politik der Chancengleichheit trägt die Betriebsleitung des [Firma]. Es wird eine paritätische Kommission aus Vertretern des [Firma] und des Personalrates gebildet, der die Erledigung der Aufgaben obliegt, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Durch diese Kommission werden die Fortschritte, die bei der Umsetzung der zur Chancengleichheit festgelegten Ziele zu verzeichnen sind, überwacht und die bestehenden Defizite festgestellt.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /22
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