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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.3 Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Postdienstleistungen 0
Spätestens einen Monat nach Abschluß dieser Betriebsvereinbarung wird eine Paritätische Kommission gebildet. Sie besteht aus dem Arbeitskreis Inländer/Ausländer. Sie tritt bei Bedarf, jedoch spätestens jeden zweiten Monat zusammen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /115
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