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| 3.1 | Rechte, Prozeduren und Instrumente |
| 3.1.3 |
Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Postdienstleistungen 0 |
| Spätestens einen Monat nach Abschluß dieser Betriebsvereinbarung wird eine Paritätische Kommission gebildet. Sie besteht aus dem Arbeitskreis Inländer/Ausländer. Sie tritt bei Bedarf, jedoch spätestens jeden zweiten Monat zusammen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /115 |
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