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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.4 Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2001
In der Berufsausbildung werden schwerbehinderte Jugendliche nach Möglichkeit miteinbezogen. Bei entsprechenden Auswahlverfahren bzw. Eignungsprüfungen ist die jeweilige Art der Behinderung unter Beachtung der mit den Gesundheitsbeeinträchtigungen verbundenen Einschränkungen des Tauglichkeitsprofils zu berücksichtigen. Über die Bewerbungen von schwerbehinderten Jugendlichen wird die Schwerbehindertenvertretung informiert.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /27
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