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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.4 Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 0
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird zur Integration der jugendlichen Migrantinnen und Migranten, Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Jugendlichen aus sozial benachteiligten Milieus alle geeigneten Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen (§ 70 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG). Die Schwerbehindertenvertretung wird zur Integration der Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Aufgaben (§ 95 SGB IX) beitragen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /72
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