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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.4 Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999
Jeder, der sich Mobbingangriffen ausgesetzt fühlt, kann sich während der Arbeitszeit unter Fortzahlung seines Entgeltes an seinen unmittelbaren oder nächsthöheren Vorgesetzten, die Personalstelle oder die Personalvertretung, die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Frauenbeauftragte oder den Betriebsarzt wenden.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /42
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