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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Rechte, Prozeduren und Instrumente |
| 3.1.4 |
Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 2002 |
| Jeder Mitarbeiter, der von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Mobbing betroffen ist oder sich einer sonstigen nachteiligen oder ungerechten Behandlung ausgesetzt sieht, oder sich in der Ausübung seiner Tätigkeit behindert fühlt, kann sich beschweren. Er kann seine Beschwerde mündlich oder schriftlich beim Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung, dem betrieblichen Vorgesetzten, dem betriebsmedizinischen Dienst, dem Personalwesen, oder der Geschäftsführung vorbringen. Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen führen. §§ 84,85 BetrVG bleiben unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /51 |
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