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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

3.1 Rechte, Prozeduren und Instrumente
3.1.4 Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 2002
Jeder Mitarbeiter, der von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Mobbing betroffen ist oder sich einer sonstigen nachteiligen oder ungerechten Behandlung ausgesetzt sieht, oder sich in der Ausübung seiner Tätigkeit behindert fühlt, kann sich beschweren. Er kann seine Beschwerde mündlich oder schriftlich beim Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung, dem betrieblichen Vorgesetzten, dem betriebsmedizinischen Dienst, dem Personalwesen, oder der Geschäftsführung vorbringen. Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen führen. §§ 84,85 BetrVG bleiben unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /51
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