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| 1.1 | Beschreibung der Betriebsänderungen |
| 1.1.1 |
Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2004 |
| Die strukturelle betriebliche Situation macht die Zusammenlegung und Umstrukturierung von Abteilungen sowie Personalanpassungsmaßnahmen erforderlich, da Aufgaben nach außen verlagert, Abteilungen umorganisiert und Prozessabläufe optimiert werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Schließung und Verlagerung des Betriebsteils [Ort]. Hier handelt es sich um eine Betriebsänderung gem. § 111 Satz 2 BetrVG. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /636 |
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