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| 1.1 | Beschreibung der Betriebsänderungen |
| 1.1.4 |
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2003 |
| Phase 3: Umsetzung ab Oktober 2003 Die Umsetzung der Phase 3 bedeutet einen weiteren Personalabbau bis zum Jahresende 2004. Die Voraussetzung für die Einleitung der Phase 3 ist die Unterschreitung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Diese Kennzahlen sind in Anlage 4 beschrieben. Die Kennzahlen werden auf der Basis des Quartalabschlusses III/2003 ermittelt und sind sowohl vergangenheits- als auch zukunftsbezogen. Es besteht Einvernehmen, dass die Kennzahlen die Grundsätze der Nachhaltigkeit widerspiegeln müssen und Sondereffekte herauszurechnen sind. Wird die in Anlage 4 dargestellte Kennzahlengruppe A unterschritten, so kann die Mitarbeiterzahl maximal bis auf einen Bestand von 158 Beschäftigten reduziert werden. Wird die Kennzahlengruppe A nicht unterschritten, jedoch aber die ebenfalls in der Anlage 4 niedergelegte Kennzahlengruppe B, so kann ein Personalabbau auf einen Mitarbeiterbestand von bis zu 215 Mitarbeitern durchgeführt werden. Wird die Kennzahlengruppe B nicht unterschritten, darf die Phase 3 nicht umgesetzt werden. Die Kennzahlengruppe A bzw. B gilt dann als unterschritten, wenn mindestens eine Kennzahl nicht erfüllt ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /280 |
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