Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.1 Beschreibung der Betriebsänderungen
1.1.4 Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2008
Die einzelnen Maßnahmen werden grundsätzlich so wie in der Anlage 1 beschrieben durchgeführt. Der Betriebsrat wird über eventuelle, sich im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen ergebende Abweichungen, zeitliche Verzögerungen u. Ä. jeweils unverzüglich und vollständig unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen informiert. Die Veränderungen, die entweder zu einem früheren Vollzug oder zu einem erhöhten Personalabbau führen, sind mit dem Betriebsrat zu beraten. Die Anlage 1 ist in diesen Fällen entsprechend dem Beratungsergebnis einvernehmlich fortzuschreiben. Sofern dieses Einvernehmen nicht zustande kommt, ist entsprechend § 112 BetrVG zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs zu verfahren.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /523
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