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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.2 Auswirkungen auf die Beschäftigten
1.2.1 Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003
(1) Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sollen auch in Zukunft durch folgende Maßnahmen nach Möglichkeit vermieden werden:
1. Ausnutzung der natürlichen Fluktuation;
2. Abschluss von Aufhebungsverträgen (§ 11 des Sozialplans vom 6.3.2003);
3. Altersteilzeitvereinbarungen (§ 16 des Sozialplans vom 6.3.2003);
4. Einstellungen werden nur vorgenommen, wenn geeignete interne Bewerber in den Verbundunternehmen - ggf. nach Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (vgl. § 8) - nicht für die Besetzung der freien Stellen zur Verfügung stehen. Bei nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit ist die Vakanz durch eine befristete Einstellung zu überbrücken;
5. Teilzeitarbeit (vgl. § 15 des Sozialplans vom 6.3.2003);
6. Versetzungen im Sinne des § 2a des Sozialplans vom 6.3.2003;
7. Unbezahlter Urlaub (§ 17 des Sozialplans vom 6.3.2003);
8. Die Parteien sind sich einig, dass für den Fall, dass Personalanpassungsmaßnahmen in der Größenordnung des § 17 Abs. 1 KSchG gegeben sind, über die Errichtung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft verhandelt werden kann.
(2) Betriebsbedingte Kündigungen dürfen erst ausgesprochen werden, wenn zuvor sämtliche Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3, 4, 5, 7; § 8 dieses Interessenausgleichs und § 15 des Sozialplans vom 06.03.2003 durchgeführt wurden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451
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