Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.2 Auswirkungen auf die Beschäftigten
1.2.1 Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2008
Teilbetriebsübergang
Die unter Ziffer 1. beschriebenen Maßnahmen führen zu einem Teilbetriebsübergang nach § 613a BGB. Von dem Teilbetriebsübergang erfasst sind die Mitarbeiter in den Organisationseinheiten gemäß Anlage 1. Die von dem Teilbetriebsübergang erfassten Mitarbeiter sind in der Anlage 2 zu diesem Interessenausgleich abschließend aufgeführt. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Interessenausgleichs. Die Arbeitsverhältnisse der in Anlage 2 aufgeführten Mitarbeiter gehen zum Vollzugsstichtag auf das Gemeinschaftsunternehmen über. Die Mitarbeiter gemäß Anlage 2 werden von der Bank über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet.
Sofern Mitarbeiter dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, bleiben sie Mitarbeiter der Bank. Sie können vorübergehend bis zu einem Zeitraum von zwölf Monaten im Wege der Abordnung mit ihren bisherigen Aufgaben bei dem Gemeinschaftsunternehmen betraut werden. Im Anschluss an die Abordnung oder, nach Wahl der Bank, auch anstelle einer Abordnung, werden für widersprechende Mitarbeiter andere gleichwertige und angemessene Aufgaben bei der Bank gesucht - und sofern vorhanden - angeboten. Die Bank stellt sicher, dass die von einem Arbeitsplatzwechsel betroffenen Mitarbeiter eingearbeitet werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /500
Textauszug 8 von 13 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen