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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.1 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010
Betriebsbedingte ordentliche Beendigungskündigungen bzw. Änderungskündigungen zum Zweck der Verringerung des Beschäftigungsumfangs sind bis zum 31.03.2016 nicht zulässig. Im Übrigen sind Änderungskündigungen zulässig. Verzögern sich die Betriebsstättenverlagerungen über den 30.09.2013 hinaus, wird die Frist um den Zeitraum verlängert, um den sich die Betriebsstättenverlagerungen über den 30.09.2013 hinaus verzögern.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /602
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