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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.1 |
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2002 |
| Innerhalb der Laufzeit des Interessenausgleichs sind grundsätzlich weitere betriebsbedingte Kündigungen bzw. Aufhebungsverträge ausgeschlossen. Betriebsbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge sind in begründeten Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich. Sollte entgegen den jetzigen Erwartungen sich die Auftragslage weiter verschlechtern und hieraus weitere betriebliche Maßnahmen erforderlich sein, wird zur Vermeidung von Entlassungen zunächst Kurzarbeit eingeführt bzw. fortgeführt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /284 |
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