http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.1 |
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| 2. Zulässigkeit betriebsbedingter Änderungskündigungen Betriebsbedingte Änderungskündigungen, mit denen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis zum 01.01.2003 von einer der Gesellschaften auf die [...] übergeht, ein Arbeitsplatz an einem anderen Standort, ein anderer Arbeitsplatz am bisherigen Standort oder sonstige geänderte Arbeitsbedingungen am bisherigen Standort angeboten werden, sind bis zum 31.12.2005 nur mit Zustimmung des für den betroffenen Arbeitnehmer zuständigen Betriebsrats möglich. Eine solche betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur wirksam, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung erteilt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch die Einigungsstelle ersetzt ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /353 |
| Textauszug 12 von 15 | « vorheriger | nächster » |