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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.1 |
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2008 |
| Die Kündigungsschutzfrist verlängert sich zunächst um 12 weitere Monate, sofern die [Firma] [Ort] keine wirtschaftliche Notlage anzeigt oder - bei einer Anzeige - sich die [Firma] [Ort] und der Betriebsrat des Betriebes [Ort] der [Firma] [Ort] einigen, dass bei der [Firma] [Ort] keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Nach deren Ablauf verlängert sich die Kündigungsschutzfrist weiter um jeweils sechs Monate, höchstens jedoch 3 Mal und damit längstens um insgesamt weitere 18 Monate." |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /623 |
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