Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.1 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2008
Die Kündigungsschutzfrist verlängert sich zunächst um 12 weitere Monate, sofern die [Firma] [Ort] keine wirtschaftliche Notlage anzeigt oder - bei einer Anzeige - sich die [Firma] [Ort] und der Betriebsrat des Betriebes [Ort] der [Firma] [Ort] einigen, dass bei der [Firma] [Ort] keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Nach deren Ablauf verlängert sich die Kündigungsschutzfrist weiter um jeweils sechs Monate, höchstens jedoch 3 Mal und damit längstens um insgesamt weitere 18 Monate."
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /623
Textauszug 5 von 15 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen