Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.1 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2012
Unternehmen und Betriebsrat sind sich einig, dass jedenfalls Eigenkündigungen der Beschäftigten vor dem 30.06.2013 nicht auf Veranlassung des Unternehmens aus Anlass der im Interessenausgleich zur Auslagerung der Schadenprozesse [Firma] beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Das Gleiche gilt für Beendigungen durch Aufhebungsverträge vor dem 30.06.2013.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /711
Textauszug 6 von 15 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen