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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.1 |
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2012 |
| Unternehmen und Betriebsrat sind sich einig, dass jedenfalls Eigenkündigungen der Beschäftigten vor dem 30.06.2013 nicht auf Veranlassung des Unternehmens aus Anlass der im Interessenausgleich zur Auslagerung der Schadenprozesse [Firma] beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Das Gleiche gilt für Beendigungen durch Aufhebungsverträge vor dem 30.06.2013. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /711 |
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