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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.2 |
Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Beschäftigungssicherung Mitarbeiter, deren Stellen weggefallen sind (Ziffer 3.2 a)), sowie Mitarbeiter der Fallgruppe 3.2.b), die nach Verlagerung ihrer Stelle nicht an den neuen Standort wechseln, können frühestens mit Wirkung zum 31.12.2017 betriebsbedingt gekündigt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /614 |
| Textauszug 13 von 19 | « vorheriger | nächster » |